Gebührenordnung für Tierärzte
Kosten &
Zahlungs-möglichkeiten
Maßgebend für alle Abrechnungen ist die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), der wir als Veterenärmediziner verpflichtet sind. Kosten für Arzneimittel, Verbrauchsmaterialien, Wegegeld und ggf. die Mehrwertsteuer kommen dem hinzu.
Für Leistungen, die während der Bereitschaftszeit in Anspruch genommen werden (Notfälle), gilt nach der Gebührenordnung GOT mindestens der doppelte Gebührensatz sowie eine Notfall-Grundgebühr von EUR 50,-.
Neben der Barzahlung ist die Zahlung per EC-Karte in der neuen Praxis möglich!
Bei Fragen bezüglich einer Rechnung zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen!